Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Versorgung mit Mittagessen der Schulküche Ralbitz, Betreiber: Herr Hantschick

Telefon: 035796 -85 00 59 und 035796 - 86 99 99 ** E-Mail: schulkueche-ralbitz(at)web.de

 

1 Leistungen

Mit den Vertretern der Gemeinden Crostwitz, Ralbitz und Räckelwitz sowie dem sorbischen Schulverein ist eine generelle Essenversorgung der entsprechenden Einrichtungen über das Jahr hinweg vertraglich geregelt. Ausgeschlossen von der Mittagsversorgung sind Wochenenden, gesetzliche Feiertage sowie Tage, an denen alle Einrichtungen gleichzeitig geschlossen haben (z.B. Brückentage).
In Absprache mit den einzelnen Einrichtungen liefert der Anbieter ein Mittagessen. Die Möglichkeit des Wahlessens besteht, muss jedoch mit den einzelnen Einrichtungen abgesprochen und organisatorisch vorbereitet werden.

2 An- und Abmeldung

Anmeldung zur Schulspeisung erfolgt mit der Zustimmung zum vorliegenden Vertrag, rechtlich gültig durch die Unterschrift des Kunden sowie insbesondere durch die Anmeldung des Kunden und seines Kindes (seiner Kinder) im Onlinesystem des Anbieters. Da alle An- und Abmeldungen des Mittagessens sowie die Rechnungslegung über ausschließlich über das Onlinesystem des Schulküche Ralbitz erfolgt, ist die Anmeldung im System zwingend notwendig. Der Vertrag gilt für die gesamte Zeit, in der das Kind bzw. die Kinder in der jeweiligen Einrichtung (Schule, Kita, Krippe, Tagesmutter) verweilen. Er muss durch die Eltern mit einer Frist von einem Monat im Voraus gekündigt werden, wenn Ihre Kinder die jeweilige Einrichtung verlassen. Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat im Voraus gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Ausgleich der Forderungen erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Bei Zahlungsverzug durch die Eltern behält sich der Anbieter vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Ab dem 01.05.2017 besteht das Onlinesystem „Menüplaner“, in dem die Eltern Ihre Kinder zum Essen an- und abmelden. Dafür melden sich die Eltern grundsätzlich unter der Adresse: www.schulkueche-ralbitz.de im Internet an und errichten ihr „Konto“.
Die Kinder werden einzeln unter den angegebenen Einrichtungen angemeldet. Bei der Anmeldung nutzen die Eltern ihre offiziellen Daten, Namen und Schreibweisen (möglichst deutsch), damit diese mit den Rechnungen und Zahlungsweisen übereinstimmen.

Der Speiseplan wird 14tägig sowohl an die einzelnen Einrichtungen geschickt als auch in den „Menüplaner“ gestellt. Die Eltern melden ihre Kinder selbst zum Essen an und ab. Über den Button „Dauerbestellung“ kann das Essen für den gesamten Zeitraum der Essenteilnahme automatisch angemeldet werden (empfohlen). Verpassen die Eltern zu Beginn ihre Kinder für das Essen anzumelden, übernimmt dies, ggf. auch im Nachhinein, der Anbieter über die Dauerbestellung. Während der Schulzeit sind alle Kinder automatisch angemeldet, während der Ferienzeit sind die Grundschule und die Oberschule automatisch abgemeldet, Hort-Kinder müssen durch die Eltern angemeldet werden.
Abmeldungen erfolgen im Onlinesystem bis spätestens 7.30 Uhr früh für denselben Tag. Nach 7.30 Uhr werden nur noch Abmeldungen für die kommenden Tage angenommen.
Die Möglichkeit der kurzfristigen Abmeldung des Essens bis spätestens früh 7.30 Uhr per Telefon unter Festnetz: 035796 - 85 00 59 oder 035796 - 86 99 99 bleibt bestehen.
Nicht abgemeldetes Essen wird normal verrechnet.

Im Fall einer Klassenfahrt, Wandertag oder Urlaub, werden die Kinder durch ihre Eltern bis spätestens eine Woche vor der geplanten Fahrt vom Essen abgemeldet! Kurzfristige Abmeldungen können in dem Fall nicht berücksichtigt werden.

Kündigungen bzw. generelles Abmelden der Kinder von der Mittagsversorgung erfolgen schriftlich durch die Eltern einen Monat im Voraus.

Hort- und Kindergartenkinder, die während der Ferienzeit die Einrichtung besuchen/ nicht besuchen, werden durch die Eltern eine Woche im Voraus an- bzw. abgemeldet.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Anwesenheit der Kinder in den Kitas mit den Anwesenheitslisten der Erzieherinnen abzugleichen.
Wechseln Kinder die Einrichtung (z. B. von einer Kita in eine andere), informieren die Eltern die Schulküche im Voraus.
Der Anbieter hat als Administrator die Möglichkeit, auf die „System-Konten“ der Eltern zuzugreifen und Veränderungen, z.B. kurzfristige An- und Abmeldungen, durchzuführen.

3 Kosten

Die Preise für ein Mittagessen für die einzelnen Einrichtungen sind im Onlinesystem „Menüplaner“ angegeben.
Diese sind an die derzeitigen Bedingungen bzw. an Absprachen mit den Trägern angepasst. In den Bruttopreisen sind die derzeitigen Umsatzsteuern von 7% bzw. 19% enthalten.
Für die bestehenden Kosten erhalten die Kunden das im Speiseplan vorgegebene Mittagessen bzw. in Zukunft ein Wahlessen.
Sofern ein gesondertes Mittagsangebot gewünscht wird, z. B. infolge einer Allergie, wird ggf. über die Preisgestaltung gesondert verhandelt.
Bei Änderungen der bestehenden Vertragsbedingungen mit dem Vermieter (der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal) sowie dem sorbischen Schulverein werden die Preise für die Speisen neu verhandelt, ggf. angepasst. Preiserhöhungen können auftreten.

4 Rechnungslegung und Zahlungsmodalitäten

Am Ende des Monats erhalten die Eltern eine Benachrichtigung per Email, dass Sie die Rechnungen im Onlinesystem einsehen und herunterladen können.
Für schriftliche Rechnungen, die per Post an die Eltern geschickt werden, erhebt der Anbieter eine Gebühr von 1,50 Euro.   

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Die Eltern geben schriftlich mit ihrer Unterschrift das Einverständnis zum Lastschrifteinzugs und geben ihre Kontodaten im Onlinesystem der Schulküche ein. Eltern, die dem Lastschriftverfahren nicht zustimmen, haben die Möglichkeit, im Voraus zu bezahlen. Der eingezahlte Betrag wird für den jeweiligen Monat mit dem real gegessenen Mittagessen verrechnet.

Bei Kindern, die die Einrichtung wechseln bzw. deren Daten sich ändern, ist es die Aufgabe der Eltern, diese Änderungen dem Betreiber der Schulküche Ralbitz schriftlich mitzuteilen sowie im Anmeldesystem zu aktualisieren.

Der Anbieter bittet die Eltern, darauf zu achten, dass ihr Konto stetig gedeckt ist.
Ein Rückbuchungsverfahren wird von der jeweiligen Bank mit entsprechenden Gebühren belegt, die der Anbieter an den Kunden weitergibt.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsrückständen, betreffend die Eltern, die noch per Rechnung das Mittagessen zahlen, wird der Anbieter mittels Erinnerungsschreibens die jeweiligen Kunden informieren. Für die Bearbeitung und Zustellung einer ersten Zahlungserinnerung erhebt der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro, bei der zweiten Erinnerung eine Gebühr von 7,00 Euro, da ihm zusätzliche Kosten entstehen. Diese Gebühren müssen von den säumigen Eltern ebenfalls gezahlt werden. Geschieht dies nicht, behält sich der Anbieter vor, weitere Maßnahmen einzuleiten.
Bei längerem Zahlungsverzug oder Zahlungsrückständen in Höhe einer Monatszahlung behält sich der Anbieter vor, die Essenversorgung für die entsprechenden Kinder vorerst einzustellen sowie den Vertrag ggf. fristlos aufzuheben.

5 Datenschutz

Für die Geschäftsabwicklung ist es notwendig, personenbezogene Daten der Eltern und ihrer Kinder zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Selbstverständlich werden die Datenschutzbestimmungen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachtet. Überdies sind dem Anbieter die neuen EU-Richtlinien zum Datenschutz bekannt, die auch im Online-System „Menüplaner“ umgesetzt werden. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Betreiber des Systems „Schulmenüplaner“ ist laut Vertrag an dieselben Datenschutzbestimmungen gebunden wie der Anbieter.